Rürup Rente für Selbstständige und Freiberufler

Informationen zur Rürup Rente


Für Selbstständige und Freiberufler

Die Rürup-Rente wurde zum 01.01.2005 eingeführt. Sie ähnelt sehr stark der gesetzlichen Rentenversicherung. Frühestens nach dem 60. Lebensjahr sichert sie eine monatliche Rentenzahlung zu. Diese Rentenzahlung ist nicht beleihbar, vererbbar, veräußerbar, übertragbar und kapitalisierbar.

Wer auf diese Flexibilität verzichten kann, wird belohnt. Im Jahr 2010 sind 70 Prozent der Beiträge steuerlich absetzbar. Bis 2025 steigt dieser Prozentsatz jährlich um zwei Prozent an. Die Rürup-Rente ist vor allem für Selbstständige sinnvoll, da diese ansonsten für ihre Beitragszahlungen in die Altersvorsorge keine Steuererleichterung erwarten könnten.

Vergleich und Angebot zur Rürup Rente

Damit das Angebot genau auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten werden kann, füllen Sie bitte das unten stehende Formular aus. Sie erhalten ein kostenloses Angebot von einem unabhängigen Experten. Sie können sich auf uns verlassen.

Wunsch-Altersrente: 
 € im Monat
oder  
Wunsch-Anlagebetrag: 
 € im Monat
Vorname:
Nachname:
Geburtsdatum:
 tt.mm.jjjj
Strasse und Nr.:
PLZ und Ort:
Telefon:
E-Mail:
Erreichbarkeit: 
Berufsgruppe:
Anmerkungen: 
 
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Kategorie: Rürup Rente, Aktualisiert am 12. Januar 2010 von admin | Anmelden

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